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Stanys - Das Apartmenthotel

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AGB

STANYS Das Apartmenthotel

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Logisleistungen im Stany - Das Apartmenthotel

Stand 01.11..2019

Geltung:

Für die Erbringung von Logisleistungen durch Aparthotel Stanys GmbH(im Weiteren auch Hotel genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sofern in diesen AGB nichts Anderslautendes geregelt ist, gelten die vom Fachverband Hotellerie (1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63) herausgegebenen Österreichischen Hotelvertragsbedingungen (AGBH 2006) subsidiär. Diese können elektronisch unter WKO bezogen, eingesehen bzw. bestellt werden. Geschäftsbedingungen des Gastes – einheitliche Bezeichnung für den Vertragspartner (Besteller/Gast/Veranstalter etc.) – werden auch dann, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt.
 

Vertragsabschluss, Anzahlung:

Vertragspartner sind das Hotel (Beherberger) und der Gast (Einzelgast, Reiseveranstalter oder private Reisegruppen). Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gastes durch das Hotel zustande, wobei hierbei die gegenständlichen AGB ausschließlich zu Grunde gelegt werden, was auch durch tatsächliche Inanspruchnahme der jeweiligen Dienstleistung ausdrücklich durch den Gast bzw. Veranstalter anerkannt wird. Es kann vereinbart werden, dass der Gast eine Anzahlung leistet. Das Hotel kann auch die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes verlangen.
 

An- und Abreise:

Gebuchte Zimmer stehen dem Gast bei Anreise ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung. Die Bestimmung der dem Gast zuzuweisenden Räume erfolgt am Anreisetag durch das Hotel. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunft vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Hat der Gast jedoch die Ankunft "garantiert" und/oder eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) der Raum (die Räume) bis spätestens 11:00 Uhr des folgenden Tages reserviert. Der Gast hat, bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr dem Empfang dies bis spätestens 22:00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen. Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr geräumt sein.

Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine spätere Abreise (Late Check-out) mit dem Hotel im Voraus vereinbart werden. Stimmt das Hotel einem Late-Check-out zu, ist das Hotel berechtigt, für die zusätzliche Nutzung des Zimmers 10,00 EUR pro angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Für Abreisen, die nach 15.00 Uhr erfolgen, wird der volle Tagespreis des Zimmers erhoben. 

Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann ein Zimmer erstmalig vor 7:00 Uhr früh in Anspruch genommen werden, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung und wird Ihnen in Rechnung gestellt.  

 

Preise:

Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer und örtliche Abgaben anfallen, sind diese in den Preisen eingeschlossen. Eine Erhöhung dieser Steuern und Gebühren nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Gastes.
 

Zahlungsbedingungen:

Alle Rechnungen des Hotels sind bei Abreise des Gastes bzw. Rechnungslegung (auch Wochenrechnung) ohne Abzug zur Zahlung fällig. In jedem Falle kann das Hotel vom Gast eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Falle des Verzuges gilt bei beiderseitigen Unternehmergeschäften § 1333 ABGB. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr verlangt werden.

Bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des KSchG, somit mit Personen, für die das Geschäft nicht zum Betrieb eines Unternehmens gehört, wobei unter Unternehmen jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein, zu verstehen ist, ist das Hotel berechtigt, im Falle des Verzuges, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Weiter gilt für Verträge mit Verbrauchern, dass Verbraucher für außergerichtliche Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, eine Mahngebühr von Euro 25,00 zu Zahlen haben. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
 

Rücktritt und Stornierung:

Im Falle höherer Gewalt und sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solcher außerhalb der Einflusssphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Gast Ersatzansprüche zustehen. Soweit nicht anders vereinbart wurde, gelten für den Gast/Veranstalter nachstehende
 

Stornierungsbedingungen:

Logis (bis 3 Zimmer)

Bis 18.00 Uhr am Tag vor Anreise - kostenfrei. Am Anreisetag - voller Gesamtpreis der ersten Übernachtung. Bei gebuchten Aufenthalten von mehr als 2 Nächten verrechnen wir je nach Saison mindestens 70% des gesamten Aufenthaltes.

Logis (4 bis 7 Zimmer)

Bis 3 Tage vor Anreise - kostenfrei. Bis 18.00 Uhr am Tag vor Anreise - 80 % des vereinbarten Gesamtpreises der ersten Übernachtung. Am Anreisetag - voller Gesamtpreis der ersten Übernachtung. Bei gebuchten Aufenthalten von mehr als 2 Nächten verrechnen wir je nach Saison mindestens 70% des gesamten Aufenthaltes.

Last Minute Angebote, pre-paid Preise und non-refundable Angebote Hierfür gilt keine kostenlose Stornomöglichkeit mehr nach erfolgter Buchung. Der Betrag für die gesamte Buchung ist bei der Reservierung sofort zu bezahlen und nicht mehr rückerstattbar. Wir empfehlen daher bei Buchung eines dieser Angebote den Abschluss einer Reisestornoversicherung.
 

Haftung:

Das Hotel bemüht sich um die Pünktlichkeit von Weckaufträgen, rechtzeitige und richtige Nachrichtenübermittlung und Überbringung von Warensendungen aller Art. Das Hotel haftet aus diesen Geschäftsbesorgungen jedoch nur, wenn das Hotel oder seine Dienstnehmer an der Verursachung grobes Verschulden trifft. Fundsachen, insbesondere auch im Zimmer zurückgelassene Sachen des Gastes (soweit diese nicht offenkundig wertlos sind), werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Nach Ablauf einer einjährigen Aufbewahrungsfrist gilt die Fundsache als entledigt. Das Hotel kann daher nach Ablauf dieses Jahres diese Sachen nach Belieben verwerten, oder auch vernichten. Für Sachschäden, die ein Gast erleidet, haftet das Hotel nur dann, wenn sich der Sachschaden im Rahmen des Betriebes ereignet hat und das Hotel oder seine Dienstnehmer hieran grobes Verschulden trifft. Für eingebrachte Gegenstände haftet das Hotel nur bis zum jeweiligen gesetzlichen Höchstbetrag. Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann verweigert werden, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des Hotels gewöhnlich in Verwahrung geben. Im Übrigen sind Wertgegenstände im Zimmersafe zu hinterlegen. Sofern dem Gast ein Stellplatz am Hotelgelände oder an einem anderen Ort, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch ein Verwahrungsvertrag nicht zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Es ist daher sämtliche Haftung für eingestellte Kfz ausgeschlossen. Für Kraftfahrzeuge von Verbrauchern haftet das Hotel nur für solche Schäden am Kraftfahrzeug, die entweder auf einem bereits bei Überlassung des Parkplatzes bestehenden Mangel des Platzes beruhen oder die nachweislich vom Hotel oder von Dienstnehmern des Hotels vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für im Kfz zurückgelassene Sachen wird jegliche Haftung ausgeschlossen. 
 

Allgemeines:

Eine Unter- oder Weitervermietung, sowie die Nutzung von Hotelzimmern zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Eine Verlängerung des Aufenthaltes durch den Gast erfordert die Zustimmung des Beherbergers (Hotel). Für Schäden im Zimmer und im gesamten Hotelbereich, die durch den Gast verursacht werden haftet der Gast in vollem Umfang. Für verloren gegangene Zimmerschlüssel verrechnen wir € 60,- pro Stück.

Erfüllungsort, sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag ist, soweit zulässig (§14 KSchG), Wien. Anzuwenden ist ausschließlich österreichisches Recht.